Berufsrechtstagung 2024 – „Das Fremdbesitzverbot in Freien Berufen – Basis der beruflichen Unabhängigkeit“ – Rückblick

Berufsrechtstagung 2024 – „Das Fremdbesitzverbot in Freien Berufen – Basis der beruflichen Unabhängigkeit“ – Rückblick

Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind zentrale Merkmale der Freien Berufe. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sollen die Berufsträger nicht von rein kapitalgeleiteten Interessen beeinflusst werden. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Fremdbesitzverbots, nach dem externe Kapitalgeber keine Gesellschafter sein dürfen, wenn sie nicht selbst in der Freiberuflergesellschaft beruflich tätig sind. Es soll die Qualität, Unabhängigkeit und Integrität der freiberuflichen Dienstleistung gewährleisten und so Interessenkonflikte vermeiden helfen.

Ob sich dennoch Finanzinvestoren an Berufsausübungsgesellschaften beteiligen dürfen, hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Im Juli 2024 hatte der Generalanwalt des EuGH dann das in der BRAO a.F. geregelte Fremdbesitzverbot im Berufsrecht der Rechtsanwälte als unionsrechtswidrig eingestuft. Diese Einschätzung hat das Potenzial, das bisherige Regulierungsgefüge der Freien Berufe grundlegend zu verändern und die berufliche Unabhängigkeit in Frage zu stellen.

Vor diesem Hintergrund hat der wissenschaftliche Arbeitskreis Berufsrecht des DWS-Instituts die Bedeutung des Fremdbesitzverbots für die Zukunft Freier Berufe zum Thema der DWS-Berufsrechtstagung 2024 gemacht. In ihrem Impulsvortrag erläuterte zunächst die für das anwaltliche Berufsrecht zuständige Referatsleiterin im BMJ Frau Susanne Münch den Begriff und die Hintergründe des Fremdbesitzverbots. In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die Ex­perten unter der Moderation von Herrn Prof. Dr. Thomas Mann, ob das bestehende Fremdbesitzverbot zur Sicherung der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit beibehalten oder unter bestimmten Voraussetzungen gelockert werden sollte. Zu Gast auf dem Podium waren WP/StB Andreas Dörschell, Präsident der WPK, Prof. Dr. Karsten Scholz, ehemaliger Justiziar der BÄK, RA Prof. Dr. Dirk Uwer, DAV, und Dr. Holger Stein. Am Ende der Tagung fand eine lebhafte Diskussion im Auditorium statt.

Für Interessierte, die nicht vor Ort oder im Live-Stream teilnehmen konnten, steht die Aufzeichnung hier zur Verfügung.

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